Produktsicherheitsgesetz 

Mehr Durchblick durch neues Produktsicherheitsgesetz 

Am 1. Dezember 2011 trat das neue „Gesetz zur Bereitstellung von Produkten“ (Produktsicherheitsgesetz ProdSG) in Kraft, welches das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ablöst.

Anlass für die Überarbeitung des GPSG war in erster Linie die EG-Verordnung 765/2008/EG zur Akkreditierung und Marktüberwachung. Diese gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2010 unmittelbar zusammen mit dem GPSG. Neben der Verordnung 765/2008/EG existiert der Beschluss Nr. 768/2008/EG zur Vermarktung von Produkten. Aus den beiden EG-Vorschriften ergibt sich zusammen mit der EG-Verordnung 764/2008 als Weiterentwicklung des bisherigen New Approach das sogenante New Legislative Framework (NLF), das eine Anpassung des GPSG erforderlich machte, um entgegenstehende Regelungen zu beseitigen. Die Ablösung des GPSG durch das ProdSG soll gleichzeitig zur Bereinigung von Unklarheiten dienen.

Das GPSG umfasste neben den auf europäischer Ebene harmonisierten Produkten eine weitere, kleinere Menge von Produkten, die keiner europäischen Harmonisierungsrechtsvorschrift und somit auch nicht der Verordnung 765/2008/EG unterlagen. Mit der Ablösung durch das ProdSG gelten nun für diese „nationalen“ Produkte die gleichen Vollzugsbestimmungen wie für die harmonisierten Produkte.

Der Beschluss Nr. 768/2008/EG beinhaltet unter anderem Grundsätze und Musterartikel, die bei der Überarbeitung der Binnenmarktrichtlinien in das ProdSG übernommen werden sollen. Dadurch soll ein besserer Zusammenhang zwischen den einzelnen Richtlinien hergestellt werden.

Eine weitere Änderung findet sich bei den Begriffsbestimmungen. Die Einteilung der vom Gesetz betroffenen Produkte in Verbraucherprodukte und technische Arbeitsmittel (Arbeitseinrichtungen, Geräte, Komponenten, Anlagen, etc.) entfällt. Stattdessen werden sie künftig als „Waren, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind“ definiert. Außerdem werden nun auch Produkte erfasst, die ausschließlich im Online-Handel angeboten werden.

Das ProdSG verpflichtet die Marktüberwachungsbehörden und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Öffentlichkeit weitgehend und ausreichend über Sicherheitsmängel und Produkte, die mit Risiken für die Gesundheit von Personen verbunden sind, über das Internet zu informieren. Hierzu dient unter anderem die Veröffentlichung unsicherer Konsumgüter im EU-weiten RAPEX-System. Hier findet der Verbraucher Informationen zur Identifizierung der Produkte, die Art der Risiken und zu den getroffenen Maßnahmen.

Im Bezug auf das GS-Zeichen wurden ebenfalls einige Veränderungen umgesetzt. Die „Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“ (ZLS) wird zur „Befugnis erteilenden Behörde“ für Konformitätsbewertungstellen ernannt und zeichnet damit weiterhin für die Überwachung der Anforderungen an „GS-Stellen“ verantwortlich. Die grundsätzlichen Änderungen beim GS-Zeichen beinhalten zusätzliche Anforderungen an Verbraucherprodukte. Darüber hinaus müssen bei der Vergabe des GS-Zeichens die vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelten Spezifikationen angewendet werden.

Zudem verpflichten sich die GS-Stellen gegen Hersteller vorzugehen, die das GS-Zeichen unerlaubt verwenden, und geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel die Abmahnung eines widerrechtlichen Verwenders, Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen oder Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zu treffen. Entsprechend sind andere GS-Stellen zu unterrichten und die Informationen über die Fälschung des GS-Zeichens sind zu veröffentlichen.

Im Rahmen der Ablösung des GPSG durch das ProdSG wurden auch die Bußgeld- und Strafvorschriften angepasst. So wurden neue Tatbestände wie die Nichtangabe erforderlicher Aufstellungshinweise, das Fehlen einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und das Fehlen bestimmter Verbraucherproduktangaben bzw. spezieller Kennzeichnungen aufgenommen. Für den vorsätzlichen Missbrauch des GS-Zeichens sieht das ProdSG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Das VDE-Institut ist eine der bedeutendsten Vergabestellen für das GS-Zeichen. Durch seine unabhängigen Prüfungen genießen die Sicherheits- und Qualitätszeichen des VDE bei Händlern und Verbrauchern hohe Glaubwürdigkeit.

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