Dienstleistungen im Gesundheitswesen
VDE-Institut bietet - Qualitätspartnerschaft für Zahnarztpraxen - an
Motivation
Mit der Qualitätsmanagement-Richtlinie „Vertragsärztliche Versorgung“ sind Zahnärzte verpflichtet, bis zum 31.12.2010 ein internes Qualitätsmanagement einzuführen. Weiterhin müssen sie das System weiterentwickeln und sich an externen Maßnahmen der Qualitätssicherung beteiligen. Die Wirksamkeit des Qualitätsmanagements ist durch eine Selbstbeurteilung nachzuweisen. Zusätzlich erheben die Kassenärztlichen Vereinigungen seit 2007 im Rahmen der Qualitätsprüfungs-Richtlinie jährlich eine Stichprobe von 4%. Eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle war bislang nicht verpflichtend.
Viele Zahnärzte haben inzwischen die Vorteile des Zertifikats erkannt und unterziehen sich aus Überzeugung einem Zertifizierungsverfahren.
Vielfach geschieht dies zur Reduzierung von Haftungsrisiken bei Behandlungsfehlern oder aus der Überlegung heraus, dass die Kostenträger bei unzureichender Qualitätssicherung Vergütungsabschläge erheben könnten.
Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-Systems zu gewährleisten, erfolgt die Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 mit jährlichen Überwachungsaudits. Die Norm ist weltweit anerkannt, wurde seit 1990 kontinuierlich weiterentwickelt und ist mit über 1 Mio. Zertifikaten am weitesten verbreitet.