Photovoltaik-, Windkraft- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben alle eins gemeinsam: sie erzeugen dezentral Strom. Damit die zunehmend so erzeugte Leistung störungsfrei und effizient ins Stromnetz eingespeist werden kann, sind aktualisierte technische Regeln nötig. Eine VDE-Anwendungsregel legt diese jetzt fest.
Die rasante Zunahme der installierten Leistung von in das Niederspannungsnetz einspeisenden Erzeugungsanlagen (wie bspw. Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) erfordert neuartige Lösungen an der Schnittstelle von elektrischer Anlage und Netz. Eine Projektgruppe im FNN unter Beteiligung aller betroffenen Fachkreise hat eine VDE-Vorschrift erarbeitet mit dem Ziel, durch standardisierte technische Anforderungen dezentrale Stromerzeugungsanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
In Deutschland speisen derzeit allein Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von etwa 14 GW in das Niederspannungsnetz ein. Dieser hohe Anteil besitzt mittlerweile erhebliche netz- und systemtechnische Relevanz.
Die VDE-Anwendungsregel legt zunächst grundsätzliche Anforderungen an eine so genannte "symmetrische Drehstromeinspeisung" von Erzeugungsanlagen, insbesondere mit Blick auf Umrichter-basierte Erzeugungsanlagen, fest.
Durch eine gezielte Blindleistungsbereitstellung sollen sich Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz künftig an der statischen Spannungshaltung beteiligen.
Die VDE-Anwendungsregel beschreibt weiterhin Anforderungen an eine frequenzabhängige Wirkleistungssteuerung, um insbesondere die Systemstabilität im Falle von Überfrequenz zu gewährleisten (siehe "50,2 Hz-Problem"). Ziel ist die Gewährleistung eines weiterhin sicheren und zuverlässigen Netz- und Systembetriebs mit hoher Versorgungsqualität.
Die VDE-Anwendungsregel gilt ab 1. August 2011. Zum Anwendungsbeginn sind Übergangsfristen vorgesehen, die allen betroffenen Akteuren die Umsetzung und Einführung erleichtern sollen. Für Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz wird die Anwendungsregel zum 1.1.2012, für alle anderen Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zum 1.7.2012 verbindlich. Die VDE-Anwendungsregel soll Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen eines Netzbetreibers werden. Mit der Anwendung der VDE-AR-N 4105 existiert ein verlässlicher Standard, der allen Beteiligten Planungs- und Handlungssicherheit gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
- VDE-Vorschrift erleichtert Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen
- Kern der VDE-AR-N 4105 bilden netzstützende Funktionalitäten zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs für eine möglichst hohe Einbindung von Erzeugung in das Niederspannungsnetz
- Übergangsfristen: Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz 1.1.2012, sonstige Erzeugeranlangen am Niederspannungsnetz 1.7.2012
- VDE-AR-N 4105 als Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen (TAB) eines Netzbetreibers vorgesehen